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Rechtsanwälte Stern-Hübner-Dries-Würker PartG
Unsere Philosophie
Ich berate und vertrete seit mehr als 20 Jahren meine Mandanten in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Dabei ist es mir wichtig, mit meinen Mandanten offen zu kommunizieren, um ihnen adäquat bei Durchsetzung ihrer Ansprüche und der Lösung ihrer rechtlichen Probleme helfen zu können. Wann sollte man einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen?
Bei einem Verkehrsunfall
Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, weiß oft nicht, was er unternehmen muss, um seinen Schaden ersetzt zu bekommen. Hier ist es meine Aufgabe, meine Mandanten faktisch an die Hand zu nehmen und ihnen zu erklären, welche Ansprüche, gleich ob Sach- und/oder Personenschaden, ihnen zustehen. Ich korrespondiere mit der Versicherung des Unfallgegners, dem Schadengutachter, der Werkstatt und, falls erforderlich, auch mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Ich sehe mich hier mehr als Dienstleister, denn als Anwalt. Oft ist es müßig den Versicherungen hinterher zu telefonieren, um alle berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Mein Team und ich wissen aber, wo wir hinlangen müssen, um erfolgreich zu sein und den „lästigen“ Schreibkram von den Mandanten fernzuhalten. Dabei ist es aber auch meine Aufgabe, meinen Mandanten zu erklären, warum hier meine mögliche Mithaftung in Betracht kommt und ggf. nicht alles beim gegnerischen Haftpflichtversicherer durchgesetzt werden kann. Dann übernehmen wir selbstverständlich auch die Korrespondenz mit dem eigenen Kaskoversicherer, um über das Quotenvorrecht das bestmögliche Ergebnis für die Mandanten zu erreichen.
Bei einem Verkehrsverstoß
Oft passiert es aus Unaufmerksamkeit. Schnell hat man eine Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen und dann hat es auch schon geblitzt. In diesen Fälle prüfe ich anhand der Verfahrensakte, ob die Messung, egal ob Geschwindigkeit, Rotlicht oder Abstand, ob der vorgeworfene Verstoß tatsächlich erfolgt und das verhängte Bußgeld gerecht ist. Bereits bei der Einsicht in die Verfahrensakte kann man prüfen, ob der Messaufbau richtig, die Messbeamten hinreichend geschult und das Messgerät gültig geeicht ist. Ergeben sich aus der Akte keine hinreichenden Anhaltspunkte, dann greife ich auf mein Netzwerk von Sachverständigen zurück, die dann die Messung technisch überprüfen, um mögliche Fehler zu finden und das Verfahren eingestellt wird. Gelingt dies nicht, sehe ich es als meine Aufgabe an, dies auch offen mit meinen Mandanten zu besprechen und Wege zu suchen, damit ein Fahrverbot möglichst wenige Beeinträchtigungen für den Alltag nach sich zieht. Dabei ist auch eine offene Kommunikation mit den Gerichten wichtig, um sinnvolle Lösungen zu finden.
Beim „misslungenen“ Autokauf
Bisweilen ist der Top-Gebrauchtwagen doch nicht so top oder der Neuwagen entpuppt sich also klassisches „Montagsauto“. Auch in diesem Bereich unterstütze ich meine Mandanten. Mittlerweile ergeben sich durch die gesetzlichen Verbraucherschutzregeln viele Möglichkeiten, bei einem „misslungenen“ Autokauf, gleich ob Neu- oder Gebrauchtwagen, erfolgreich die Ansprüche der Mandanten durchzusetzen. Auch hier ist es wichtig, dass ich dabei auf ein Netzwerk von Sachverständigen zurückgreifen kann, die mich bei meiner Arbeit in technischer Hinsicht unterstützen. In diesem Bereich ist sogar möglich, die Kosten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bereits im außergerichtlichen Bereich mit der Rechtsschutzversicherung abzurechnen. Wurde also der Unfallschaden verschwiegen oder die Laufleistung manipuliert, kämpfen wir dafür, dass unsere Mandanten zu ihrem Recht kommen.
Bei Problemen mit dem Führerschein
Wer 8 Punkte auf seiner „Tanzkarte“, also im Fahreignungsregister in Flensburg, hat oder wem aus anderen Gründen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, sollte ebenfalls zeitnah einen Fachanwalt für Verkehrsrecht um Rat fragen. Gerade im Fall der Entziehung der Fahrerlaubnis ist es wichtig, so früh wie möglich rechtlichen Rat zu suchen, um bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis keine Zeit zu verlieren. Ob bei einer Trunkenheitsfahrt oder eben wegen der erwähnten 8 Punkte auf der Tanzkarte wird regelmäßig eine MPU von Nöten sein, um die Wiedererlangung der Fahreignung nachweisen zu können. In diesem Fall arbeite ich mit Verkehrspsychologen zusammen, die meine Mandanten in der Vorbereitung auf die MPU professionell begleiten, denn oft sind mir als Anwalt bereits durch das Gesetz Grenzen gesetzt, die auch ich nicht überspringen kann. Hier unterstütze ich meine Mandanten, indem ich sie im Vorfeld über den weiteren Ablauf aufkläre und durch mein Netzwerk versuche, damit sie bestens vorbereitet idealerweise eine MPU nur einmal machen müssen.
Rechtsanwälte Stern-Hübner-Dries-Würker PartG
Leistungen
- Unfallschadenregulierung – Korrespondenz mit Versicherung, Werkstatt und Sachverständigen
- Vertretung in Bußgeldangelegenheiten
- Vertretung und Verkehrsstrafsache
- Vertretung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde
- Beratung und Vertretung beim Autokauf oder -verkauf
Alleinstellungsmerkmale
Realistische und faire Rechtsberatung
Ihr Nutzen
- ein „Rundum-Sorglos-Paket“ bei Unfallschaden
- eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussicht im Bußgeldverfahren
- eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussicht in Verkehrsstrafsachen
Blogs und Cases von
Rechtsanwälte Stern-Hübner-Dries-Würker PartG
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Öffnungszeiten
Termine nach telefonischer Vereinbarung.
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