Als Berliner Testament bezeichnet man im deutschen Erbrecht ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern oder Lebenspartnern, in dem diese sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen der Nachlass an einen Dritten fallen soll.
Typisches Anwaltsdeutsch, aber inhaltlich interessant für alle, die möglichst viel Vermögen so steuerfrei wie möglich in der Familie halten wollen. Der Rechtsanwalt und Erbrechtspezialist Christian Brandt erläutert, was sich daraus gewinnen lässt.
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